Die TH Köln (THK) ist bemüht, die Digitale Hochschulbibliografie (https://bibliografie.th-koeln.de) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Hochschulbibliografie ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102, dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise konform.
Diese Webseite befindet sich im Aufbau. Für die Website wird demnächst ein BITV-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.
Diese Erklärung wurde am 08.06.2021 erstellt und zuletzt geprüft.
Kontakt und Feedback
Sie können uns gern Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website mitteilen. Wir sind Ihnen für Hinweise und konkrete Änderungsvorschläge dankbar.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter publikationsservice@th-koeln.de.
Unsere Postanschrift lautet:
TH Köln
Hochschulbibliothek
Digitale Hochschulbibliografie
z. Hd. Kerstin Klein
Campusbibliothek Deutz
Betzdorfer Straße 2
50679 Köln
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Hochschulbibliografie innerhalb von sechs Wochen von uns keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf